Unterhaltsrecht in Düsseldorf

Unterhaltsansprüche

Familienrechtsanwaeltin Duesseldorf

Das Unterhaltsrecht ist komplex. Zu unterscheiden ist zwischen Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelichen Ehegattenunterhalt. Für alle Unterhaltsansprüche gelten im Einzelfall andere Regeln.

Für Kindesunterhalt wird in der Regel auf die sogenannte Düsseldorfer Tabelle zurück gegriffen. Aber Vorsicht! Grundlage ist die Berechnung des durchschnittlichen Einkommens des Unterhaltspflichtigen. Bei mangelnder Erfahrung und Rechtskenntnis drohen hier viele Fehler, so dass die Einordnung häufig fehlerhaft erfolgt.

Auch die für Trennungsunterhalt und nachehelichen Ehegattenunterhalt geltenden Grundsätze bestimmen sich am Einzelfall. Je nach Ehedauer, Trennungszeit, Betreuungssituationen von Kindern, Wohnungseigentum und viele andere individuelle Voraussetzungen sind diese Unterhaltsansprüche zu berechnen.

Das Unterhaltsrecht ist vielfältig und individuell. Gern berate und vertrete ich Sie als kompetente und praxisorientierte Fachanwältin für Familienrecht in Düsseldorf mit 15 Jahren Erfahrungen auf diesem Gebiet.