Als langjährige Fachanwältin für Familienrecht habe ich theoretische und praktische Kenntnisse auf diesem Rechtsgebiet und berate und vertrete Ratsuchende insbesondere in Düsseldorf und Umgebung bei Fragen und Problemen familienrechtlicher Natur.
Schon mit der Gründung einer eigenen Familie oder mit der Eheschließung beginnt das Familienrecht. Es stellt sich die Frage, ob und inwieweit frühzeitige vertragliche Regelungen wie z.B. ein Ehevertrag, in dem die für Ehepartner entstehenden Rechte und Pflichten gestaltet und festgehalten werden, sinnvoll sein kann.
Trennung und Scheidung stellen zentrale nachhaltige Eingriffe in die Lebenssituation dar. Nicht nur emotional, oft auch existenziell, da wichtige Bereiche wie Unterhalt (Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt), Vermögensauseinandersetzung, Umgang mit den Kindern, geregelt werden müssen. Im Rahmen einer möglichst frühzeitigen Beratung muss geprüft werden, welche Ansprüche bestehen und regelungsbedürftig sind, um für alle Betroffenen tragbare Ergebnisse zu erzielen. Möglicherweise können auch in der Trennungssituation noch einvernehmliche Regelungen getroffen werden, zum Wohle aller Beteiligten.
Ich berate und vertrete Sie gerne bei allen familienrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei: Ehescheidungen, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Vermögensauseinandersetzungen und bei der Erarbeitung ehevertraglicher Vereinbarungen, vor und nach einer Trennung.