Eheverträge
Vermögensaufteilung, Trennung, Unterhalt
Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
Bei Versicherungen ist es ganz selbstverständlich, dass man sich in Bezug auf ein statistisches Risiko hin absichert. Statistisch gesehen ist das Risiko des Scheiterns einer Ehe sehr hoch. Dennoch scheint es vielen Paaren abwegig, sich schon vor oder während der Ehe gegen dieses Risiko abzusichern. Und das, obgleich nicht einmal Rechtschutzversicherungen - wohl aufgrund des statistischen Risikos - die Kosten für familienrechtliche Auseinandersetzungen übernehmen.
Emotional gesehen verständlich, aber im nachhinein endet diese Romantik nicht selten in einem Rosenkrieg.
Gerade, wenn beide Ehepartner ihre Vorstellungen über eine etwaige Vermögensaufteilung und vor allem Unterhaltsfragen und Unterhaltszeiträume noch teilen, lassen sich diese reibungslos regeln. Diese gemeinsam getroffenen Entscheidungen bewirken, dass sich im Trennungsfall beide Eheleute gerecht behandelt fühlen. Keiner wird sich "über den Tisch gezogen" fühlen. Damit wird der Grundstein für ein gutes Verhältnis der getrennten Eltern untereinander und mit den betroffenen Kindern gelegt. Denn gerade die Kinder profitieren von klaren Absprachen und Eltern, die sich auch nach einer Trennung auf Augenhöhe begegnen können. Ein Ehevertrag ist also keineswegs unromantisch, sondern eine kluge Investition in die Zukunft.