Ablauf der Ehescheidung
Scheidung Düsseldorf - Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
Eine Scheidung muss nicht zwangsläufig von Streitigkeiten geprägt sein. Für viele Paare kommt auch die sognannte einvernehmliche Scheidung in Frage. Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich beide Parteien über die Aufteilung der gemeinsamen Güter einig. Das bedeutet, dass zum Beispiel Aspekte wie der Ehegattenunterhalt oder auch das Sorgerecht und der Kindesunterhalt geklärt und alle anderen wichtigen Entscheidungen bereits gemeinsam getroffen wurden und somit nicht mehr von zwei Anwälten verhandelt werden müssen. Und darin liegt der Vorteil einer einvernehmlichen Scheidung, denn in diesem Fall genügt es, einen Rechtsanwalt mit dem Scheidungsantrag zu beauftragen. Auch im Hinblick auf die anfallenden Kosten eines Scheidungsverfahrens bedeutet die einvernehmliche Scheidung eine deutlich geringere finanzielle Belastung als eine Scheidung, die von zwei Anwälten durchgeführt werden muss. Allerdings gibt es ein paar Dinge zu berücksichtige, bevor man sich zu diesem Schritt entschließt.
In erster Linie ist zu beachten, dass ich als Fachanwältin für Familienrecht in Düsseldorf bei einer Scheidung, die mit nur einem Rechtsbeistand durchgeführt wird, nur einen der beiden Ehepartner vertreten kann. Das bedeutet, dass eine der beiden Personen mein Mandant bzw. meine Mandantin ist. Bei den jeweiligen Besprechungsterminen in unseren Kanzleiräumen in Düsseldorf dürfen selbstverständlich beide Ehepartner anwesend sein. Allerdings kann nur derjenige, der bei mir als Scheidungsanwältin in Düsseldorf den Scheidungsantrag eingereicht hat auch weitere Anträge stellen oder auch Änderungen in den Vereinbarungen vornehmen. Der Partner, dessen Mandat mir nicht erteilt wurde, kann diesen Änderungen und zusätzlichen Anträgen lediglich zustimmen. Eigene Anträge können vom Partner nicht gestellt werden, da ich von Gesetzes wegen her als Rechtsanwältin für Familienrecht in Düsseldorf lediglich einen Mandanten bzw. eine Partei gleichzeitig in einer Rechtssache vertreten darf. Aus diesem Grunde ist es sehr wichtig, die Besonderheiten eines Scheidungsverfahrens, das von nur einem Rechtsanwalt durchgeführt wird, zu kennen. Wenden Sie sich bei Fragen gerne direkt an mich. Als Rechtsanwältin für Familienrecht in Düsseldorf kann ich Sie eingehend beraten, sodass wir gemeinsam entscheiden können, ob ein derartiges Scheidungsverfahren für Sie in Frage kommt.
Im Falle von mehr oder minder heftigen Scheidungsstreitigkeiten trete ich als Rechtsanwältin für Familienrecht in Düsseldorf als Ihre Vertretung auf und verhandle alle wichtigen Aspekte. Wenden Sie sich auch hierbei gerne direkt an mich.
Darüber hinaus besprechen wir bei einem ersten Termin, welche Unterlagen Sie zu den Folgeterminen mitbringen müssen um etwaige Ansprüche, die über das Ehescheidungsverfahren hinausgehen, beispielsweise zum Zugewinn und Unterhalt, ermitteln zu können.