Scheidung in
Düsseldorf
Trennungszeit, Versorgungsausgleich
Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
In meiner alltäglichen Praxis begegnen mir zum Scheidungsverfahren immer wieder folgende Fragen:
Für eine Scheidung verlangt der Gesetzgeber eine Trennungszeit von mindestens 1 Jahr. So lange sollen die Eheleute mindestens überdenken, ob die Ehe tatsächlich gescheitert ist und geschieden werden soll.
Mit dem Scheidungsverfahren ist grundsätzlich ein Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) durchzuführen, wenn die Ehe vor über 3 Jahren geschlossen wurde. Die Trennungszeit wird dabei mit eingerechnet!
Alle sonstigen etwaigen Regelungsbedürfnisse wie Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Sorgerecht etc. finden nur dann Berücksichtigung in einem Scheidungsverfahren, wenn keine außergerichtlichen Lösungen gefunden werden können.
Gern berate und begleite ich Sie in diesen Verfahren mit meiner langjährigen Berufserfahrung als Fachanwältin für Familienrecht in Düsseldorf.